Verhaltensregeln im TSV Marktl 1923 e.V. zum Schutz
vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
- Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
- Sexualisierte und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen
Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
- Die Methoden der Hilfestellung sind sportlich korrekt und werden im Vorfeld der Übungen transparent kommuniziert.
- Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
- Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z.B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht überhandnehmen.
Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
- Bei Einzeltrainingswird das Prinzip „Sechs-Augen“ oder „Offene Tür“ eingehalten, d.h. es ist eine weitere Person (Betreuer oder Kind) anwesend. Wenn dies nicht möglich ist, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. Einzeltrainings werden generell mit dem Abteilungsleiter/Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen.
- Eltern haben die Möglichkeit, bei allen Spielen und Trainings zuzusehen.
Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
- Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich (Haus, Wohnung, Garten, Boot, Hütte) der betreuenden Person mitgenommen oder übernachten dort.
Keine Privatgeschenke oder Bevorzugungen
- Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterin abgesprochen sind.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen
- Es wird nicht mit Heranwachsenden geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche benutzen). Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen, z.B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind mit mindestens zwei Betreuern/Betreuerinnen möglich.
- Umkleiden/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
- Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
- Sexualisierte und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen
Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
- Die Methoden der Hilfestellung sind sportlich korrekt und werden im Vorfeld der Übungen transparent kommuniziert.
- Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
- Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z.B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht überhandnehmen.
Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
- Bei Einzeltrainingswird das Prinzip „Sechs-Augen“ oder „Offene Tür“ eingehalten, d.h. es ist eine weitere Person (Betreuer oder Kind) anwesend. Wenn dies nicht möglich ist, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. Einzeltrainings werden generell mit dem Abteilungsleiter/Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen.
- Eltern haben die Möglichkeit, bei allen Spielen und Trainings zuzusehen.
Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
- Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich (Haus, Wohnung, Garten, Boot, Hütte) der betreuenden Person mitgenommen oder übernachten dort.
Keine Privatgeschenke oder Bevorzugungen
- Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterin abgesprochen sind.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen
- Es wird nicht mit Heranwachsenden geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche benutzen). Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen, z.B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind mit mindestens zwei Betreuern/Betreuerinnen möglich.
- Umkleiden/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.