Gegen Diskriminierung und Gewalt
Der TSV Marktl 1923 e.V. steht als gemeinnütziger Sportverein für ein offenes, gleichberechtigtes Miteinander aller seiner Mitglieder. Wir achten auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang untereinander, aber auch allen anderen gegenüber.
Im TSV Marktl verurteilen wir und dulden keine Form von Diskriminierung und Gewalt unabhängig davon ob, sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt unser besonderes Augenmerk. Dieser Schutz soll durch ein systematisches Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) unterstützt und sichergestellt werden.
Neben dem Schutz der Kinder und Jugendlichen soll das Präventionskonzept auch den Übungsleitern und Trainern Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geben.
Das Präventionskonzept besteht aus den folgenden Komponenten:
- Wir geben uns Regeln für den Umgang miteinander für den Trainings- und Sportbetrieb, die allen bekannt sind. Alle ÜL, Trainer und Betreuer werden diesbzgl. eingewiesen.
- Die Trainer/Übungsleiter speziell im Kinder- und Jugendbereich werden von den Verantwortlichen in den Abteilungen und Vorstand bzgl. ihrer Eignung ausgesucht. Hierzu zählt u.a. auch die Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis in einem in der Regel 5-jährigen Abstand.
- Die Trainer/ÜL bekennen sich in einer Selbstverpflichtung zum Ehrenkodex.
- Innerhalb der Vorstandschaft wird ein Beauftragter für Gewaltprävention ernannt, der die notwendigen Aktivitäten vorantreibt und koordiniert.
- Als Ansprechpartner für Betroffene werden Kontakt-/Vertrauenspersonen benannt, an die sich Kinder und Jugendliche jederzeit zur Hilfe wenden können und die in Zusammenwirkung mit der Vereinsführung nach einem definierten Ablauf Vorfälle klären und einer Lösung zuführen.
- Das Präventionskonzept wird veröffentlicht und im gesamten Verein bekannt gemacht
Marktl im März 2025
Der Vorstand
Verhaltensregeln im TSV Marktl 1923 e.V. zum Schutz
vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
- Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
- Sexualisierte und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen
Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
- Die Methoden der Hilfestellung sind sportlich korrekt und werden im Vorfeld der Übungen transparent kommuniziert.
- Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
- Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z.B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht überhandnehmen.
Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
- Bei Einzeltrainingswird das Prinzip „Sechs-Augen“ oder „Offene Tür“ eingehalten, d.h. es ist eine weitere Person (Betreuer oder Kind) anwesend. Wenn dies nicht möglich ist, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. Einzeltrainings werden generell mit dem Abteilungsleiter/Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen.
- Eltern haben die Möglichkeit, bei allen Spielen und Trainings zuzusehen.
Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
- Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich (Haus, Wohnung, Garten, Boot, Hütte) der betreuenden Person mitgenommen oder übernachten dort.
Keine Privatgeschenke oder Bevorzugungen
- Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterin abgesprochen sind.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen
- Es wird nicht mit Heranwachsenden geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche benutzen). Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen, z.B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind mit mindestens zwei Betreuern/Betreuerinnen möglich.
- Umkleiden/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
- Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
- Sexualisierte und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern und Jugendlichen sind zu unterlassen
Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
- Die Methoden der Hilfestellung sind sportlich korrekt und werden im Vorfeld der Übungen transparent kommuniziert.
- Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
- Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z.B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht überhandnehmen.
Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
- Bei Einzeltrainingswird das Prinzip „Sechs-Augen“ oder „Offene Tür“ eingehalten, d.h. es ist eine weitere Person (Betreuer oder Kind) anwesend. Wenn dies nicht möglich ist, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. Einzeltrainings werden generell mit dem Abteilungsleiter/Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen.
- Eltern haben die Möglichkeit, bei allen Spielen und Trainings zuzusehen.
Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
- Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich (Haus, Wohnung, Garten, Boot, Hütte) der betreuenden Person mitgenommen oder übernachten dort.
Keine Privatgeschenke oder Bevorzugungen
- Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterin abgesprochen sind.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen
- Es wird nicht mit Heranwachsenden geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche benutzen). Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen, z.B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind mit mindestens zwei Betreuern/Betreuerinnen möglich.
- Umkleiden/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.



Ehrenkodex / Selbstverpflichtung
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen im Sportverein.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
_____________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Ansprechpartner:
Als Beauftragter im Vorstand für Gewaltprävention wurde Max Baumgartner benannt.

Tel. 01712291204
Email:
Als Vertrauenspersonen für Betroffene, an die sich Kindern und Jugendliche jederzeit zur Hilfe wenden können,
wurden Frau Kerstin Haubner und Herr Helmut Wagner benannt.

Tel. 015752272029
Email:
Tel. 01703232259
Email: